Hinweis: Weitere Informationen auf unserer Seite folgen.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist es in der Bundespolitik zu einer mehr oder minder unsinnigen Diskussion darüber gekommen, ob denn nun die hier lebenden syrischen Flüchtlinge wieder nach Syrien zurückkehren können bzw. sollen. Dies führt naturgemäß zu einer großen Verunsicherung der hier lebenden Syrer:innen. Zuvor hatte das BAMF angekündigt, Entscheidungen über anhängige Asylverfahren auszusetzen. Auch über Widerrufsverfahren wird bereits debattiert.
Wir haben aus diesem Grund in der letzten Woche eine online-Veranstaltung zum Thema gemacht, die Folien können hier nachgelesen werden:
Deutsch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_de.pdf
Arabisch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_ar.pdf
Auch Pro Asyl hat „Hinweise für syrische Geflüchetete und ihre Berater*innen“ online gestellt und diese auch in Arabisch und Kurmancî übersetzt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/
Eine weitere ganz gute Zusammenfassung findet sich bei den Kolleg:innen des Flüchtlingsrates BaWü: https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles/syrien-was-man-jetzt-schon-weiss-und-was-noch-nicht/