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VG Trier: Passbeschaffung Afghanistan unmöglich

Schon am 23. August 2021 veröffentlichte die Afghanische Botschaft in Berlin ein Schreiben, mit dem allen afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland und den „zuständigen deutschen Behörden“ mitgeteilt werden sollte, dass keine afghanischen Nationalpässe mehr ausgestellt werden können. Dies wurde immer wieder neu bestätigt und obwohl die Verlängerung von Pässen mitunter ermöglicht werden sollte, blieb die afghanische Botschaft zwischenzeitlich sogar ganz geschlossen und gab nie abweichende Informationen heraus, bestätigte vielmehr im Oktober und Januar die bisherigen Auskünfte.

Dennoch werden von deutschen Behörden immer wieder afghanische Flüchtlinge zur Passbeschaffung aufgefordert. Das niedersächsische Innenministerium gab sogar einen Erlass heraus, der den Behörden gegenüber anzeigte, dass die Passbeschaffung für afghanische Staatsbürger:innen in Deutschland wieder möglich sein solle. Auf Nachfrage des Flüchtlingshilfenetzwerks Berlin hilft wurde dies seitens der afghanischen Botschaft ausdrücklich verneint, die am 04. Februar 2022 folgendes mitteilte:

es werden nur vorhandene Pässe verlängert und keine neuen Ausweisdokumente (Tazkiras und Reisepässe) ausgestellt. Eine Beantragung ist auch nicht möglich.

Es wäre für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns mitteilen könnten, welche deutschen Behörden andere Informationen teilen.

Wir würden diese so schnell wie möglich kontaktieren, damit keine falschen Informationen verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan

Quelle: https://berlin-hilft.com/2022/02/06/afghanistan-weiterhin-kein-pass-tazkira-botschaft/

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Fall zu dieser Frage geurteilt und die Möglichkeit zur Passbeschaffung für Afghan:innen ausdrücklich verneint:

Vor diesem Hintergrund ist es für den Käger grundsätzlich – vom Beklagten auch ausdrücklich zugestanden – unmöglich, wie im streitgegenständlichen Bescheid gefordert, im afghanischen Generalkonsulat in Bonn ein entsprechendes Passdokument zu beantragen oder zu beschaffen.

Wir hoffen, dass dieses Urteil in einzelnen Fällen hilfreich sein wird und dass ihm weitere folgen werden. Denn bei der gegenwärtigen Behördenpraxis braucht es wahrscheinlich noch viel mehr solcher Urteile, bis in den Ministerien und Behörden endlich ein Umdenken stattfindet.

Das Urteil finden Sie hier: