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Familientrennung durch Abschiebung

Mutter und 13-jährige Tochter nach 10 Jahren in Deutschland abgeschoben
Flüchtlingsrat fordert Abschiebemoratorium

Während überall in Deutschland Behörden und Zivilgesellschaft gemeinsam die Aufnahme hunderttausender Menschen organisieren und eine neue Willkommenskultur entsteht, arbeitet auf der anderen Seite die Abschiebemaschinerie unerbittlich weiter.

Ein besonders krasser Fall ereignete sich am vergangenen Mittwoch, als eine iranische Familie aus Büdingen, die seit 2012 in Deutschland lebte, durch die Abschiebung getrennt wurde. Die Mutter und die 13-jährige Tochter wurden überraschend in den Iran abgeschoben, der Vater blieb allein zurück, da es für ihn keinen Platz mehr im Flugzeug gab. Er wird jetzt aller Voraussicht nach in den kommenden Wochen unfreiwillig „freiwillig“ ausreisen, um bei seiner Familie sein zu können.

Mit welcher Härte hier eine Abschiebung vollzogen wird, die Familie getrennt wird, und ein in Deutschland aufgewachsenes und sozialisiertes Kind aus seinem normalen Leben gerissen und seiner Zukunftschancen beraubt wird, das lässt einen schon fassungslos zurück“, zeigt sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, erschüttert. „Hier wurde in eklatanter Weise die UN-Kinderrechtskonvention verletzt, nach der bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Wir fordern die Behörden auf, den Fehler einzugestehen, Mutter und Tochter eine Wiedereinreise zu ermöglichen und der Familie ein Bleiberecht zu gewähren.

Beide Eltern waren erwerbstätig, der Lebensunterhalt der Familie war gesichert, sie lebten in einer eigenen Wohnung. Die Tochter ging in die sechste Klasse, hat fast ihr gesamtes Leben in Deutschland verbracht. In Teheran angekommen, wurde sie als erstes gezwungen, ein Kopftuch aufzuziehen. Dort steht die Familie vor dem Nichts, vorübergehend sind Mutter und Tochter beim Schwiegervater, der Rentner ist, untergekommen.

Die Familie hätte schon jetzt die Kriterien für ein Bleiberecht erfüllt, auch die Identität war geklärt – hatten sie doch schon 2018 die Pässe bei der Ausländerbehörde abgegeben, ohne die eine Abschiebung in den Iran gar nicht möglich gewesen wäre. Den Antrag wollten sie jetzt stellen, doch dazu kam es nicht mehr, die plötzliche Abschiebung machte alle Zukunftspläne zunichte.

Die neue Bundesregierung hat angekündigt, eine Altfallregelung für diejenigen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, zu erlassen. Andere Bundesländer haben daraufhin „Vorgriffserlasse“ herausgegeben, mit denen diejenigen vor Abschiebung geschützt sind, die voraussichtlich davon profitieren werden – Hessen hingegen hält weiter an der rigiden Abschiebepolitik fest.

Hier sehen wir auch die Behörden in der Pflicht, vor einer Abschiebung zu prüfen, ob jemand für ein Bleiberecht in Frage kommt. Wir fordern ein sofortiges Abschiebemoratorium in Hessen, damit nicht noch mehr Menschen, die bald eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können, abgeschoben werden“, erklärt Scherenberg. „Die vielen gut ausgebildeten Verwaltungsmitarbeiter:innen in den Zentralen Ausländerbehörden, die sich bislang ausschließlich um die Organisation von Abschiebungen kümmern, könnten hervorragend bei der Registrierung der vielen Tausend ukrainischen Kriegsflüchtlinge unterstützen, die die Ausländerbehörden vor Ort derzeit stark in Anspruch nimmt.

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