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EuGH: Bei Familiennachzug kommt es auf das Alter zum Zeitpunkt der Asylantragstellung an

Der EuGH hat endlich das lang erwartete Urteil zur Frage des Erreichens der Volljährigkeit während des Asylverfahrens im Zusammenhang mit dem Familiennachzug gefällt.
Demzufolge ist für die Frage des Familiennachzugs immer das Alter zum Zeitpunkt der Asylantragstellung maßgeblich,  nicht der Zeitpunkt der Entscheidung. Dies gilt sowohl im Falle des Elternnachzugs zu UMF als auch beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen. Da die Antragsteller:innen keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben, könnten ansonsten die nationalen Behörden Verfahren verschleppen bzw. nicht mit der „gebotenen Dringlichkeit“ bearbeiten und dadurch bewirken, dass kein Familiennachzug stattfinden kann.

Eigentlich war dies schon seit einer EuGH-Entscheidung die Niederlande aus dem Jahr 2018 klar, dennoch hielt die Bundesregierung an der restriktiven

Presseerklärung des EuGH mit Links zum Volltext der Urteile

Presseerklärung von Pro Asyl mit erster Bewertung

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