Das Bundesinnenministerium hat allen zuständigen Landesstellen gegenüber am 02.09.2022 die letzte Verbalnote der afghanischen Botschaft in Deutschland zugesendet und folgende Erklärung abgegeben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit anliegender Verbalnote informiert die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin darüber, dass derzeit die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können. Eine Ausstellung von neuen Pässen erfolgt nur in Ausnahmefällen. Es sei nicht absehbar, wann Anträge zur Ausstellung neuer Pässe wieder entgegen genommen und bearbeitet werden können. Dies gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden.
Aufgrund dieser Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.
Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen.
In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen. [Herv. hfr]
Ich bitte, die Dienststellen Ihres Zuständigkeitsbereiches zeitnah hierüber zu informieren.“
Diese Anweisungen sind begrüßenswert und überfällig. Die Verbalnote, die Sie hier nachlesen können, datiert bereits auf den 26.07.2022. Die gleichen Erklärungen aber wurden seitens der Botschaft wiederholt seit Ende letzten Jahres herausgegeben und bereits im Februar urteilte das Verwaltungsgericht Trier, die Passbeschaffung für Afghan:innen sei unzumutbar. In einem Beitrag vom 22. Februar 2022 haben wir darüber berichtet.
Bislang haben die Ausländerbehörden in aller Regel restriktiv über Anträge auf die Ausstellung des Reisepasses für Ausländer entschieden. Die neue Mitteilung aus dem BMI sorgt hoffentlich für ein Umdenken in der Praxis der Behörden.