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PE: Bundesaufnahmeprogramm für Afghan:innen angekündigt – zahlreiche Unklarheiten und Kritikpunkte

Presseerklärung

Bundesaufnahmeprogramm für Afghan:innen angekündigt – zahlreiche Unklarheiten und Kritikpunkte

Hessischer Flüchtlingsrat kritisiert Ausgestaltung des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghan:innen

Frankfurt, 19.10.2022

Am Montag hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen startet. Das Programm soll insbesondere Menschen begünstigen, die ihre Gefährdung überzeugend darlegen und belegen können. Auf einer eigens dafür eingerichteten Website finden sich Informationen zu dem geplanten Programm. Dazu wurde ein Online-Tool entwickelt, das über 100 Fragen umfasst.

Laut den FAQ zum Bundeaufnahmeprogramm sind nur „meldeberechtigte Stellen“ dazu befugt, gefährdete Personen zu erfassen. Eine individuelle Eingabe und damit Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht nicht.

Alleine die Beschaffung der Informationen der jeweiligen Personen in der Form, dass sie zu den Fragen in der Eingabemaske passen, ist ein immenser Arbeits-, Organisations- und Zeitaufwand. Zudem ist der Zugang zu dem Aufnahmeprogramm für eine Vielzahl gefährdeter Personen alleine dadurch erschwert, dass die „meldeberechtigten Stellen“ selbst darüber entscheiden können, ob sie sich überhaupt als solche zu erkennen geben. Betroffene Personen wissen somit nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie nicht schon Kontakt zu großen Organisationen hatten. „Das Aufnahmeprogramm bleibt exklusiv, intransparent, ist voller teils unüberwindbarer Hürden und setzt Verbindungen zu großen Organisationen voraus“, kritisiert Ann-Charlotte Stürzel vom Hessischen Flüchtlingsrat.

Darüber hinaus schließt das Bundesaufnahmeprogramm Menschen aus, die sich in Drittstaaten aufhalten, also vor allem die Personen, die bereits in Nachbarländer geflohen sind. Im letzten Jahr haben unzählige Menschen Afghanistan gen Iran, Pakistan oder Tadschikistan verlassen, da sie sich aufgrund der gezielten Verfolgung in Afghanistan nicht länger ausreichend vor den Taliban verstecken und schützen konnten. Die meisten dieser Menschen leben in den Nachbarländern illegalisiert und unter prekären Bedingungen und sind jederzeit von Abschiebung zurück nach Afghanistan bedroht. Im Falle der Abschiebung oder einer „freiwilligen“ Rückkehr, um durch das Aufnahmeprogramm berücksichtigt werden zu können, wären sie (insbesondere während, aber auch nach dem Grenzübertritt) größter Todesgefahr ausgesetzt.

Der Hessische Flüchtlingsrat fordert einen fairen und gleichberechtigten Zugang zum Aufnahmeverfahren auch eigenständig für betroffene Afghan:innen

Das Aufnahmeprogramm strotzt nur so von Ausschlussmechanismen, welche die Lebensrealität der besonders gefährdeten Afghan:innen in keinster Weise berücksichtigt“ kritisiert Stürzel weiter. „Wie soll man Menschen, die in Nachbarländer geflohen sind in der Hoffnung auf Evakuierung und dort weiterhin in Todesangst und unter miserablen Bedingungen leben, erklären, dass sie nicht berücksichtigt werden können?

Außerdem sind alle schutzsuchende Personen ohne exklusiven Kontakt zu einer ‚meldeberechtigten Stelle‘ ganz außen vor. Nichtregierungsorganisationen bleiben mit der Entscheidung, öffentlich das Programm zu bewerben und eine Überlastung der eigenen Strukturen in Kauf zu nehmen, allein. Weiter sollen sie (ohne finanzielle Unterstützung) eine eigentlich staatliche Aufgabe übernehmen, indem sie die Fälle im Vorfeld prüfen und aufbereitet in das Programm eingeben. Die unbequeme Entscheidung einer Nichteingabe reicht die Bundesregierung nach unten weiter.

Den FAQs der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass Organisationen sich nur dann darauf bewerben können, meldeberechtigte Stellen zu werden, „wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet haben oder zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Afghanistan aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben.“ Das bedeutet, dass nicht nur die allermeisten NGOs, sondern auch Wohlfahrtsverbände und Migrationsberatungsstellen diese Möglichkeit in der Regel nicht erhalten werden.

Maliheh Bayat Tork vom Hessischen Flüchtlingsrat kritisiert: „Im Rahmen des Aufnahmeprograms wurde eine Aufnahme von 1000 Personen pro Monat versprochen. Das scheint auf den ersten Blick positiv zu sein. Aber in Anbetracht der angekündigten Anforderungen der Tatsache, dass für die Bearbeitung der ausgefüllten Formulare eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitenden benötigt wird, befürchten wir, dass die Zahl 1000 vor dem Hintergrund des Wissens angegeben wird, dass diese Zahl erstmal nicht zu erreichen ist. Allein die Informationen der betroffenen Personen so zu beschaffen, dass sie zu den Fragen in der Eingabemaske passen, ist ein immenser Aufwand an Arbeit, Organisation und Zeit.“

Auch bleibt unklar, was mit den Anträgen passiert, wenn es in einem Monat mehr als 1.000 Personen gibt. Gelangen die übrigen Bewerbungen dann automatisch in den nächsten Monat, werden sie nach 6 Monaten berücksichtigt oder müssen sie sich gar neu bewerben? Und wie werden die Betroffenen informiert? Es bleiben viele Unklarheiten und Unsicherheiten für alle Beteiligten.

Beschränkungen des Zugangs zum Bewerbungsverfahren und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung des Aufnahmeverfahrens gefährden die Betroffenen und sind nicht hinzunehmen: Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass mehr als 30 Menschen verstorben sind, während sie auf die Evakuierung warteten – der Hessische Flüchtlingsrat selbst betreute einen dieser Fälle. Zwar scheint die Organisation der Ausreisen mittlerweile besser zu laufen, als noch zu Beginn des Jahres, aber bis Aufnahmezusagen erteilt werden, vergehen teilweise Monate.

Hintergrund

Nach der Machtübernahme der Taliban wollten viele Menschen so schnell wie möglich aus Afghanistan flüchten. Die immer noch im Land aufhältigen Ortskräfte konnten ein Aufnahmeersuchen nach § 22 S. 2 AufenthG über ihre ehemaligen Arbeitgeber*innen einreichen. Diese leiteten die die Ersuchen an die jeweiligen Ministerien (Bundesministerium der Verteidigung, Ministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Inneren oder Auswärtiges Amt) weiter.

Neben des Ortskräfteverfahren wurde akut gefährdeten Personen die Möglichkeit eröffnet, ein Aufnahmeersuchen an das Auswärtige Amt zu stellen. Insbesondere besonders exponierte Menschenrechtsaktivisten hatten die Chance, auf die sogenannte Menschenrechtsliste zu gelangen. Die Kriterien für die Aufnahme blieben leider völlig intransparent und die Kommunikation war mangelhaft. Schon Ende August wurde die Liste wieder geschlossen. Die allermeisten Menschen haben bis heute auf ihr Gesuch keine Rückmeldung erhalten. Eine Aufnahmezusage wurde überdurchschnittlich häufig erteilt, wenn das Ersuchen nicht von der Person selbst, sondern über eine größere Organisation oder ein Mitglied des Bundestags eingereicht wurde.

Als sich Anfang 2022 abzeichnete, dass das im Koalitionsvertrag versprochene Aufnahmeprogramm nur schwerlich umsetzbar ist, wurde die Möglichkeit wieder aufgenommen – in “außergewöhnlich dringlichen Fällen“, wenn „sehr exponierte Personen“ Antragstellende sind und die Aufnahme nicht mehr bis zum Aufnahmeprogramm warten kann, sollten Anträge gestellt werden. Die Mailadresse dafür wurde jedoch nicht öffentlich gemacht – das Auswärtige Amt teilte mit, dass es mit einer großen Menge an Anfragen überfordert werden würde. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auch die neue Bundesregierung alles daransetzt, den Arbeitsaufwand in Bezug auf das Aufnahmeprogramm möglichst gering zu halten.

Pressekontakt für Rückfragen:

Ann-Charlotte Stürzel, Maliheh Bayat Tork
Mail: afghanistan@fr-hessen.de

Lesen Sie hier die Presseerklärung als PDF.

Zur Themenseite Afghanistan (im Aufbau), mit Informationen zu den Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen.