Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen und CDU im Haushalt der Hessischen Landesregierung für dieses Jahr zusätzliche Mittel für die Flüchtlingsarbeit eingestellt werden. So sollen für die Verfahrensberatung in der Erstaufnahme und für die Unterstützung Ratsuchender in Bezug auf das angekündigte Landesaufnahmeprogramm zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
„Wir freuen uns, dass die Landesregierung endlich den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Flüchtlingsaufnahme anerkennt und dies auch finanziell fördern möchte. Gerade in Bezug auf das Landesaufnahmeprogramm ist es wichtig, dass die Menschen, die ihre Angehörigen aus Afghanistan nach Hessen holen möchten, dabei unterstützt werden“, bewertete Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, die Ankündigung. „Der Beratungsbedarf hierzu ist sehr hoch – wir bekommen jetzt schon jede Woche mehrere Dutzend Anfragen zu dem Programm, obwohl es noch gar nicht gestartet ist.“
Ein politisch gewolltes Aufnahmeprogramm auch in Bezug auf die Beratungslandschaft finanziell zu flankieren, zollt auch der Tatsache Rechnung, dass der Großteil der Beratung und Unterstützung durch die Zivilgesellschaft geleistet wird. So hat die Bundesregierung zwar im Herbst ebenfalls ein Bundesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Afghan:innen aufgelegt, bislang jedoch keinerlei Mittel für die Beratung durch Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt – gleichzeitig sind mittlerweile Zehntausende Anfragen bei den Beratungsstellen eingegangen und werden dort bearbeitet.
Auch dass die Landesmittel für die Beratung in der Erstaufnahme aufgestockt werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese wird größtenteils aus Kirchenmitteln getragen, seit gut einem Jahr gibt es dort auch eine Förderung durch das Land. „Gerade die Beratung zu Beginn des Asylverfahrens ist enorm wichtig, damit die Antragsteller:innen wissen, worauf es im Asylverfahren ankommt und so auch viele unnötige Fehlentscheidungen vermieden werden können“, so Scherenberg weiter. „Wir hoffen, dass dieser Schritt einen Einstieg in Richtung einer Regelförderung der Flüchtlingsberatung in Hessen darstellt – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt es in Hessen bislang keine landesgeförderte Flüchtlingsberatung in der Fläche. Dies ist etwas, was sich die künftige Landesregierung ab dem kommenden Jahr dringend auf die Agenda setzen sollte.“
Mit Verwunderung nimmt der Flüchtlingsrat zur Kenntnis, dass das Innenministerium zeitgleich zu den Änderungsanträgen am heutigen Freitag einen afghanischen Staatsangehörigen nach Pakistan abschieben möchte, von wo ihm potentiell eine Kettenabschiebung nach Afghanistan droht. „Wir appellieren an das Innenministerium, die geplante Abschiebung zu stoppen und den Fall einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung ankündigt, Menschen aus Afghanistan herauszuholen, und auf der anderen Seite die Abschiebebehörden einen gut integrierten jungen Mann nach Pakistan abschieben wollen, von wo ihm die Kettenabschiebung nach Afghanistan droht“, erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.