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Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige in Kraft

Am 26. Januar wird eine Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige in Kraft treten. Israelische Staatsangehörige sind damit bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem 07. Oktober 2023. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten der 90 Tage, die sich israelische Staatsangehörige ohne Visum in Deutschland aufhalten können (§ 41 Abs. 1 AufenthV). Die Befreiung steht der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht entgegen, was bedeutet, dass bis zum 26. April ein Aufenthaltstitel aus dem Inland beantragt werden kann.

Die „Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen“ (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung – IsraelAufenthÜV) finden Sie hier im Bundesgesetzblatt.

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