Heute ist die „19. Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung“ vom 04. Juli 2025 veröffentlicht worden. Sie tritt am 01. September 2025 in Kraft.
Bereits am 06. Juni 2025 haben wir von den angekündigten Neuerungen berichtet. Der maßgebliche § 59 der Verordnung enthält nun, wie erwartet, die folgenden Bestimmungen:

Abgesehen von der Gefahr pauschalisierender Verfahren, bedeuten diese Neuerungen auch hinsichtlich Residenzpflicht und kurz bevorstehender Rechtsmittelfrist Probleme.