Zum Inhalt springen

Neuer Erlass des HMdIS zu Duldungen

In Hessen gibt es eine neue „Bescheinigung„, die hessische Ausländerbehörden neuerdings erteilen, wenn sie ausreisepflichtigen Personen die Duldung verweigern.

Dies kommt immer öfter vor und hat seinen Ursprung in einem Erlass aus dem Hessischen Innenministerium „Verfahren bei der Zustimmung zu Duldungsentscheidungen

Der Erlass nimmt Bezug auf einen Beschluss des VGH Hessen aus dem April.

In dem Erlass wird festgelegt, dass ohne Vorliegen formaler Duldungsgründe zukünftig keine Duldungen mehr erteilt werden sollen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass wenn die Abschiebung „aktiv betrieben werden kann, insbesondere dann, wenn zeitnah ein Flug buchbar ist und keine weiteren Vollzugshindernisse bestehen„, diese Voraussetzung regelmäßig vorliegt.

Es wird auch noch einmal verdeutlicht, dass die lokalen Ausländerbehörden vor jeder Duldungserteilung und -verlängerung die Zustimmung der Zentralen Ausländerbehörde einholen sollen, es sei denn, es wurde eine „Globalzustimmung“ erteilt (dies geht insbesondere für Personen aus Afghanistan, Syrien, Iran, Eritrea und Somalia).

Wir halten diese neue Praxis für äußerst fragwürdig, da dadurch insbesondere Bleiberechte unterlaufen werden, schlicht indem den Betroffenen die Duldung als Voraussetzung für Ausbildungsduldung oder -aufenthaltserlaubnis, für Beschäftigungsduldung oder Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a oder 25b verweigert werden.