Heute, am 25.02.2026, findet die erste Lesung zum Gesetzentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag statt. Das Gesetz sieht insbesondere die Einführung eines Verfahrens zur Zustimmung der Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörde vor. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert das Gesetz scharf:
- Unter dem Stichwort „Aufenthaltsrechtsgefälle“ wird ein Generalverdacht gegenüber Familien ausgesprochen. „Regelmäßig“ soll laut Gesetzentwurf missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung die Erschleichung der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder zum Ziel haben und damit abgeleitet die Erschleichung eines Aufenthaltsrechts für die ausländische Mutter des Kindes eines Deutschen.
- Prüfverfahren sollen bereits bei „abstrakter“ Missbrauchsgefahr eingeleitet werden können. Es drohen weitreichende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Betroffener.
- Zuständig für eine mögliche „Zustimmung“ zur Vaterschaftsanerkennung sollen die Ausländerbehörden sein. Das wird zu einer weiteren Überlastung der Ausländerbehörden führen, die bereits jetzt Mühe haben, qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang zu finden. Derzeit herrscht eine schreckliche Bilanz bei der Bearbeitung von Anfragen und Anträgen. Die neuen Zuständigkeiten liegen zudem weit außerhalb der fachlichen Expertise der Ausländerbehörden.
- Durch das Vorhaben droht vielfach Kindeswohlgefährdung. Zwei konkrete Beispiele sind die vorgeburtlichen Anerkennungen, die medizinisch nicht risikofrei sind, und die Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes nach ausländerbehördlicher Entscheidung, wodurch betroffene Kinder unter Umständen sogar staatenlos werden können.
Der Hessische Flüchtlingsrat stellt sich gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden gegen das Gesetzesvorhaben in einem offenen Brief. Diesen lesen Sie unter dem Link oder unter Publikationen.