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PE: 38 Organisationen fordern: Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern

Vor der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober warnen 38 Organisationen, darunter PRO ASYL und die Flüchtlingsräte, eindringlich davor, das Recht auf Asyl in bestimmten Situationen auszusetzen. Gemeinsam appellieren sie an die Bundesregierung, den diskutierten Vorschlägen entschieden entgegenzutreten und auf europäischer Ebene für den Schutz des individuellen Asylrechts einzustehen: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten.“

Erstmals wird der Europäische Rat über Ideen diskutieren, wonach das Asylrecht vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn zum Beispiel sehr viele Menschen auf einmal an einer Grenze ankommen und vermutet wird, dass ihre Ankunft von einem Drittstaat instrumentalisiert werden könnte. Das würde bedeuten: Schutzsuchende könnten an europäischen Grenzen zurückgewiesen werden, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Verfolgung, Krieg, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Grundrechte sind keine Schönwetterrechte
„Wer zulässt, dass das Asylrecht in vermeintlichen Ausnahmesituationen ausgesetzt werden kann, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Heute geht es um das Asylrecht – morgen können andere Grundrechte unter Vorbehalt gestellt werden. Die EU darf nicht anfangen, ihre eigenen Grundrechte als Schönwetterrechte zu behandeln. Gerade wenn die Rechte einzelner Gruppen angegriffen werden, muss Europa zu seinen menschenrechtlichen Grundsätzen steht. Beim Europäischen Rat muss die Bundesregierung unmissverständlich klarmachen: Das individuelle Recht auf Schutz ist nicht verhandelbar“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Nötig sind europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung
So betonen die Organisationen auch in dem Appell: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden.“ Die Antwort auf besondere Belastungssituationen müssen europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung sein – nicht die Aussetzung von Grundrechten.

Schon heute wird Schutzsuchenden an Europas Grenzen durch rechtswidrige Pushbacks der Zugang zu Asylverfahren verwehrt. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.