Das Bundesinnenministerium hat mit Schreiben vom 05. Oktober 2026 seine Hinweise zum Ratsbeschluss zum Vorübergehenden Schutz überarbeitet.
Neu ist insbesondere der seit August diesen Jahres durch den neuen Ratsbeschluss erfolgte Ausschluss von Personen, die ab dem 05. August 2026 in das Bundesgebiet eingereist sind und nicht nachweisen können, dass sie ihren etwaigen militärischen Pflichten nach ukrainischem Recht nachkommen oder davon befreit sind. Das betrifft de facto ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter. Für Personen, die vor diesem Datum in das Bundesgebiet eingereist sind, gilt dieser Ausschluss nicht. Zum Hintergrund siehe diese Meldung auf unserer Webseite.
Das BMI-Schreiben kann hier heruntergeladen werden:
6. BMI-Länderrundschreiben Ukraine vom 05.10.2026
Zusätzlich gibt es noch eine weitere Handreichung des BMI:
„Prüfung von Nachweisen über die Erfüllung militärischer Pflichten“
Die GGUA hat vor diesem Hintergrund ihre Arbeitshilfe für die Beratungspraxis aktualisiert. Die Fassung vom 22.10.2026 (zeitnahe Änderungen vorbehalten) ist hier frei verfügbar.
