Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI in einigen Punkten ergänzt. Gleichzeitig geht daraus hervor, dass die BMI-Anwendungshinweise für die Ausländerbehörden als verbindlich erklärt wurden, d.h. diese müssen sich jetzt an die Auslegungen des BMI halten.
Folgende Punkte werden in dem Erlass behandelt:
- Definition geduldeter Aufenthalt
- Voraufenthaltszeiten / Unterbrechungen
- Ursächlichkeit von Täuschungshandlungen
- Wohnsitzauflagen
- Familie/Familiennachzug
- Straftaten
Durch den Erlass und auch die Anwendungshinweise werden sicherlich nicht alle Grenzfragen abschließend geklärt, sollte es in Einzelfällen Probleme geben, steht die neue Fachstelle Bleiberecht beim hfr gerne zur Verfügung.