Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte hat ein Empfehlungspapier zum Chancenaufenthaltsrecht und zum Übergang in einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland veröffentlicht. Darin werden typische Probleme beim Übergang in die Bleiberechte gem. §§ 25a und 25b AufenthG aufgezeigt und Lösungen angeboten.
Für viele Inhaber:innen des Chancenaufenthaltsrechts endet zeitnah die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels von 18 Monaten. In einigen Fällen ist sie bereits geendet. Nach aktuellen Zahlen gibt es weiterhin relativ wenige Übergänge in die langfristigen Bleiberechte nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dies liegt auch, aber nicht nur daran, dass diese Zeit nicht immer ausreicht, um alle Voraussetzungen für die Anschlussregeln zu erfüllen. Auch Konzeptionelle Schwachstellen, uneinheitliche Rechtsanwendung oder Regelungslücken erschweren den Übergang.
Zu den typischen Problemen zählen insbesondere uneinheitliche Anwendungen von Ermessensspielräumen, zum Beispiel bei der Lebensunterhaltssicherung oder der Erteilung von Fiktionsbescheinigungen im Anschluss an die 18 Monate, in denen das Chancenaufenthaltsrecht erteilt wird. Regelungslücken bestehen zum Beispiel bei den Ausnahmeregeln für die Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung oder zur Anrechnung von Vorduldungszeiten im Falle eines Rückfalls in die Duldung. Insgesamt deckt das Empfehlungspapier acht Problemfelder ab und illustriert diese mit Beispielen aus der Beratungspraxis.
Lesen Sie hier das Empfehlungspapier (Download/Anzeige)
Teil des Netzwerks und Autoren des Papiers sind die Flüchtlingsräte aus Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Erinnerung an die mehrsprachige Umfrage zum Chancenaufenthaltsrecht
Bitte nehmen Sie an der Umfrage zum Chancenaufenthaltsrecht und dem Übergang in ein langfristiges Bleiberecht teil, falls noch nicht geschehen, oder leiten diese an Kolleg:innen, Ehrenamtliche und Aktive und Beratungsteilnehmer:innen weiter! Teilnahme bundesweit möglich! Die Umfrage richtet sich sowohl an (ehemalige) Inhaber:innen des Chancenaufenthaltsrechts als auch an Berater:innen/Aktive.
Der Teil der Umfrage, der die Zielgruppe des CAR adressiert ist auf sechs Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch, Russisch.
Hier gelangen Sie zur Umfrage: https://forms.office.com/e/QeWeNM6kVr
Bitte nur ein Mal teilnehmen! Vielen Dank! Ihre Flüchtlingsräte