Neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung veröffentlicht
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Die Einreisebestimmungen für Ukraineflüchtlinge und die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für den Vorübergehenden Schutz sind vom Bundesrat beschlossen worden. Der Vorübergehende Schutz gilt bis März 2026.