Thema Bleiberecht
Informationen und Aktuelles
Für Geduldete gibt es verschiedene Möglichkeiten, um aus einer Duldung heraus in ein Bleiberecht zu wechseln:
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Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.

Wir befragen Antragsteller:innen und Inhaber:innen des Chancenaufenthalts sowie auch Berater:innen und Aktive zu ihren Erfahrungen mit dem Übergang in ein langfristiges Aufenthaltsrecht gem. §§ 25a und 25b AufenthG.
Die Stadt Wiesbaden und der Hessische Flüchtlingsrat planen ein gemeinsames Projekt zur Integration von Geduldeten in den Arbeitsmarkt und zur Aufenthaltssicherung.
Mit der letzten Ukraine-Verordnung stellte die Bundesregierung klar, dass der "Vorübergehende Schutz" für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, nicht verlängert wird.
Am Donnerstag vergangener Woche wurde die 18-jährige Aysu M., die in Linden bei Gießen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, auf der Ausländerbehörde bei einem Termin zur Duldungsverlängerung festgenommen und nach Aserbaidschan...
Das sog. "Rückführungsverbesserungsgesetz" wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Zahlreiche restriktive Änderungen treten damit ab dem 27.02.2024 in Kraft. Zu beachten sind auch Änderungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.