Thema Bleiberecht
Informationen und Aktuelles
Für Geduldete gibt es verschiedene Möglichkeiten, um aus einer Duldung heraus in ein Bleiberecht zu wechseln:
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Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" beschlossen. Ab 2024 wird die Ausbildungsduldung durch einen Aufenthaltstitel gem. § 16g AufenthG ersetzt werden.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.
Am 30. Dezember ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also heute am 31. Dezember 2022 in Kraft!
Hessen hat einen Vorgriffserlass auf das neue Chancenaufenthaltsrecht herausgegeben. Damit sollen Personen, die wahrscheinlich unter das neue Bleiberecht fallen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr abgeschoben werden.