Hessens Innenminister Roman Poseck behauptet gemäß einer dpa Meldung, Hessen „habe längst“ einen Abschiebungsstopp für den Iran. Diese „Fortsetzung“ des Hessischen Abschiebungsstopps von 2022 wird derweil von der Parlamentarischen Geschäftsführung der SPD und von den Grünen in einer Pressemitteilung begrüßt.
Zwar ist es richtig, dass in den letzten Jahren nahezu keine Abschiebungen aus Hessen in den Iran stattgefunden haben. Nach Kenntnisstand des hfr wurden zuletzt vier Personen im Jahr 2024 und keine Person in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 abgeschoben (Zahlen für das letzte Quartal liegen noch nicht vor). Allerdings ist ein Absehen von Abschiebungen eben kein formeller Abschiebungsstopp. Dieser benötigt bei einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten der Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Die Bundesinnenministerkonferenz hatte sich Ende 2023 darauf geeinigt, bestehende Abschiebungsverbote nicht zu verlängern.
Daher ist es begrüßenswert, dass das Hessische Innenministerium in der Sache an den Aussetzungen von Abschiebungen festhält. Der Unterschied einer Aussetzung zu einem formalen Abschiebungsstopp jedoch ist insbesondere, dass den Betroffenen keine Rechtssicherheit vermittelt wird. Entsprechend werden Iraner:innen in Hessen weiterhin zur Passbeschaffung und Abgabe der „Freiwilligkeitserklärung“ aufgefordert und bei Nichtmitwirken mit Arbeitsverboten, Duldung light und gekürzte Leistungen sanktioniert.
Deshalb hält der Hessische Flüchtlingsrat in der Frankfurter Rundschau an seiner Forderung nach einem formellen Abschiebungsstopp für Hessen und nach einem Abschiebungsstopp auf Bundesebene fest.
Mit Verweis auf die Äußerungen des Ministers sollten jetzt iranische Staatsangehörige mit Arbeitsverboten bzw. Duldung light (§ 60b AufenthG) und gekürzten Leistungen nach § 1a AsylbLG jetzt eine Aufhebung der Sanktionen beantragen.
Nachfolgend die dpa-Meldung, in der Innenminister Poseck zitiert wird.
Hessen hat schon länger Abschiebestopp für Iraner
Bei den Demonstrationen im Iran gegen die Mullah-Diktatur soll es Tausende Tote gegeben haben. Das befeuert die Debatte über einen Abschiebestopp dorthin. Wie ist die Lage in Hessen?
Wiesbaden (dpa/lhe) – Hessen schiebt laut Innenministerium keine Iraner in ihre Heimat ab. Dortige Massenproteste gegen das Mullah-Regime mit wohl Tausenden Todesopfern haben das Land weltweit in die Schlagzeilen gebracht. Jüngst hat Hessens rot-grün-gelb regiertes Nachbarland Rheinland-Pfalz einen Abschiebestopp für Iraner vorerst für drei Monate angeordnet.
Der hessische CDU-Innenminister Roman Poseck teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, Hessen habe längst einen generellen Abschiebestopp für den Iran. „Die Lage in Hessen ist damit eine andere als in den meisten anderen Bundesländern“, erklärte der Minister.
„Es hat bereits in früheren Jahren einen solchen Stopp gegeben. Als die meisten anderen Länder diesen 2023 und 2024 aufgehoben haben, hat Schwarz-Rot in Hessen im Frühjahr 2024 ganz bewusst entschieden, an diesem Stopp wegen der Menschenrechtslage festzuhalten“, teilte Poseck mit.
Die Landesregierung in Wiesbaden habe „von Beginn an eine extrem kritische Haltung gegenüber dem Mullah-Regime im Iran“ gehabt. „Die aktuellen Entwicklungen bestätigen uns in diesem Wege“, ergänzte der Innenminister. „Ausnahmen kommen allenfalls für Straftäter und Gefährder in Betracht. Entsprechende Maßnahmen stehen aber aktuell nicht an.“
Derweil kommt es in Hessen immer wieder zu Demonstrationen für ein Ende der islamistischen Diktatur in Iran, so etwa am Donnerstag vor dem US-Generalkonsulat in Frankfurt mit mehreren hundert Teilnehmern. Dabei war auch die alte iranische Flagge mit einem Löwen zu sehen.
Demonstranten forderten ein Eingreifen der USA in den Konflikt. Auf Plakaten sprachen sich viele für ein Treffen von US-Präsident Donald Trump und dem im US-Exil lebenden Sohn des letzten Schahs Reza Pahlavi aus. Trump hatte der Demokratiebewegung im Iran Hilfe zugesagt.
In Hessen leben laut Innenministerium 18.148 Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit. Dem Ausländerzentralregister zufolge seien darunter 712 ausreisepflichtige Iraner, davon 644 Personen mit einer Duldung. Die Zahlen beziehen sich auf den 31. Dezember 2025.