Neue Anwendungshinweise des BMI zum Chancenaufenthaltsrecht
Die Fachstelle Bleiberecht des hfr stellt die wesentlichen Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht heraus.
Die Fachstelle Bleiberecht des hfr stellt die wesentlichen Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht heraus.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.
Am 30. Dezember ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also heute am 31. Dezember 2022 in Kraft!