Neuer Erlass des HMdIS zu Duldungen
Das Hessische Innenministerium hat einen neuen Duldungserlass herausgegeben. Dadurch wird eine neue Bescheinigung unterhalb der Duldung eingeführt.
Das Hessische Innenministerium hat einen neuen Duldungserlass herausgegeben. Dadurch wird eine neue Bescheinigung unterhalb der Duldung eingeführt.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.