VGH Kassel: Kein subsidiärer Schutz für Eritreer, Reueerklärung zumutbar
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellt sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Noch gilt ein Hessischer Erlass und ein Rundschreiben des BMI.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellt sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Noch gilt ein Hessischer Erlass und ein Rundschreiben des BMI.
Das BMI vertritt die Auffassung, das BverwG-Urteil zur „Reueerklärung“ gilt unabhängig vom Schutzstatus und sollte auch auf Personen mit nat. AV und anderen Aufenthaltszwecken Anwendung finden.
Das BVerwG hat heute die Entscheidung getroffen, wonach die Abgabe einer sogenannten Reueerklärung im Zusammenhang mit der Passbeschaffung unzumutbar ist. Geklagt hatte ein eritreischer Staatsangehöriger.