Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutzes bis März 2026
Die Einreisebestimmungen für Ukraineflüchtlinge und die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für den Vorübergehenden Schutz sind vom Bundesrat beschlossen worden. Der Vorübergehende Schutz gilt bis März 2026.