BMI: Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Die fünfte Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Die neue Frist für einen visumsfreien Aufenthalt nach erstmaliger Einreise ist der 31.12.2024.