Aktualisierte BMI-Hinweise Ukraine
Das Bundesinnenministerium hat mit Schreiben vom 05. Oktober 2026 seine Hinweise zum Ratsbeschluss zum Vorübergehenden Schutz überarbeitet.
Das Bundesinnenministerium hat mit Schreiben vom 05. Oktober 2026 seine Hinweise zum Ratsbeschluss zum Vorübergehenden Schutz überarbeitet.
Für die visumfreie Einreise und die Erteilung des vorübergehenden Schutzes gelten für wehrpflichtige Ukrainer neue Regeln.
Die Einreisebestimmungen für Ukraineflüchtlinge und die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für den Vorübergehenden Schutz sind vom Bundesrat beschlossen worden. Der Vorübergehende Schutz gilt bis März 2026.
Die fünfte Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Die neue Frist für einen visumsfreien Aufenthalt nach erstmaliger Einreise ist der 31.12.2024.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch laufen Drittstaatsangehörige aus der Ukraine wegen neuer Regelungen ab dem 1. September Gefahr, in die Duldung zu fallen und abgeschoben zu werden.
Aus dem BMI (PG Stab Aufnahme Ukraine) stammen die folgenden Hinweise: „zur Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung [möchten wir Ihnen] eine Information zukommen lassen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern. Von der Verlängerung werdenWeiterlesen »BMI zur Verlängerung der Ukraine-Aufnahme-Übergangsverordnung