Neue Justizzuständigkeitsverordnung in Hessen tritt zum 01.09.2025 in Kraft
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
In Hessen steht die nächste Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung an, um die Bündelung der Asylklagen bei bestimmten Verwaltungsgerichten voranzubringen.