VGH Kassel: Kein subsidiärer Schutz für Eritreer, Reueerklärung zumutbar
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellt sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Noch gilt ein Hessischer Erlass und ein Rundschreiben des BMI.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellt sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Noch gilt ein Hessischer Erlass und ein Rundschreiben des BMI.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 06.12.2021 festgestellt, dass eine Duldung light nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes nicht in Frage kommt, wenn es im Einzelfall neben der Passlosigkeit auch noch andere Duldungsgründe gibt und die Passlosigkeit daher nicht allein ursächlich dafür ist, dass die Person nicht abgeschoben werdenWeiterlesen »VGH Kassel: Keine Duldung light bei weiteren Duldungsgründen