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Presseerklärung: Nach der Erdbebenkatastrophe: Abschiebungen in die Türkei aussetzen!

Flüchtlingsrat fordert Innenminister Beuth auf, Abschiebungsstopp für die Türkei zu erlassen

Mann aus Grenzgebiet zu Syrien in Darmstadt in Abschiebungshaft

Nach dem verheerenden Erdbeben, das große Teile der Türkei verwüstet hat, fordert der Hessische Flüchtlingsrat den Hessischen Innenminister Peter Beuth auf, bis auf Weiteres alle Abschiebungen in die betroffenen Gebiete auszusetzen und einen Abschiebungsstopp nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes zu verhängen.

Genau dafür haben die Bundesländer im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit bekommen, auf Landesebene Abschiebungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen – damit sie schnell und flexibel auf eine plötzlich veränderte Situation im Herkunftsland reagieren können. Dies sollte Innenminister Beuth jetzt umgehend tun und alle Abschiebungen in die Türkei aussetzen“, forderte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates.

In der Abschiebungshaft in Darmstadt sitzt derzeit ein Mann, der aus Birecik kommt, einer Stadt in der Nähe von Şanlıurfa im Grenzgebiet zu Syrien, die vom Erdbeben in großen Teilen zerstört wurde. Viele seiner Angehörige sind vermisst oder tot, auch das Haus, in dem er gewohnt hatte, ist jetzt unbewohnbar. Er hatte vor ein paar Jahren ein erfolgloses Asylverfahren betrieben und war damals schon abgeschoben worden, war jetzt wiedergekommen und wollte einen neuen Asylantrag stellen. Dabei wurde er von der Polizei festgenommen und in Abschiebungshaft gesteckt.

Es ist völlig unverständlich, weshalb Herr I. weiterhin in der Abschiebungshaft eingesperrt bleibt. Statt bei seinen Verwandten zu sein und mit ihnen gemeinsam um die Angehörigen in der Türkei bangen zu können, sitzt er jetzt alleine in einer Zelle in Darmstadt und soll in eine zerstörte Stadt abgeschoben werden“, so Scherenberg weiter. „Verbunden mit dem Abschiebungsstopp müssen natürlich alle Abschiebungshäftlinge umgehend aus der Haft entlassen werden. Wir fordern die sofortige Freilassung von Herrn I.!