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Pressemitteilung: Dezernentin Milena Löbcke stellt neues Projekt „Arbeitsmarkt- und Integrationsberatung für Geduldete und Gestattete“ vor

Wiesbadens Integrationsdezernentin Milena Löbcke hat am Freitag, 17. Januar, gemeinsam mit dem Amt für Zuwanderung und Integration und dem Hessischen Flüchtlingsrat das neue kommunal geförderte Beratungsprojekt vorgestellt, das Menschen ohne gesicherten Aufenthalt durch Integration in den Arbeitsmarkt eine aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten soll.

In Wiesbaden leben etwa 180 Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht bei gleichzeitiger Unmöglichkeit einer Rückführung sowie 738 Personen, die auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten und eventuell von der neuen Regelung des Spurwechsels Gebrauch machen könnten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig sieht das Gesetz für diese beiden Gruppen kaum Angebote zur Vermittlung in Qualifizierung und Beschäftigung vor. Das neue, aus kommunalen Mitteln finanzierte Projekt „Arbeitsmarkt- und Integrationsberatung für Geduldete und Gestattete“ will genau dort ansetzen und die Menschen durch eine qualifizierte Beratung in Arbeit vermitteln und Ihnen damit eine aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten. Diverse sogenannte „Bleiberechtsregelungen“ im Aufenthaltsgesetz sehen eine Aufenthaltsverfestigung bei gelungener Integration, insbesondere in den Arbeitsmarkt, vor. Gleichzeitig sehen sich Betroffene mit einer Vielzahl von rechtlichen und strukturellen Hürden konfrontiert, die die Umsetzung dieser Regelungen erschweren. Eine aufenthaltsrechtlich versierte Beratung in Kombination mit einer sozialpädagogischen Begleitung, angesiedelt bei einem freien Träger, soll Betroffenen helfen, die oft komplexen juristischen Fragestellungen zu klären und eine Brücke zu potentiellen Arbeitgebern zu schlagen.

Dazu erklärt Integrationsdezernentin Milena Löbcke: „Die politischen Debatten zu Migrationspolitik werden scharf geführt, insbesondere die Forderung von schnellerer Abschiebung sogenannter ‚Ausreisepflichtiger‘ hat dabei Konjunktur. Dabei wird verkannt, dass viele der Ausreisepflichtigen auf absehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. In Wiesbaden trifft es rund die Hälfte aller Menschen im Status einer Duldung (‚Aussetzung der Abschiebung‘). Sie können nicht in Ihre Herkunftsländer zurückkehren, etwa, weil für sie ein Abschiebungsverbot gilt, es schlicht keine sicheren Rückkehrwege gibt, sie bleiberechtigte Kinder in Deutschland haben oder trotz intensiver Bemühungen nicht an Reisedokumente gelangen können. Diese Menschen harren oft jahrelang ohne Perspektive aus, weil Ihnen durch komplexe rechtliche Regelungen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erschwert wird. Das neue Projekt, das sich an einem ähnlichen und sehr erfolgreichen Vorstoß aus Köln orientiert, soll die Betroffenen dabei unterstützen, eine berufliche und aufenthaltsrechtliche Perspektive zu erarbeiten. Damit gehen wir in Wiesbaden einen neuen Weg im Umgang mit Menschen ohne sichere Bleibeperspektive und sind zuversichtlich, dass dieser Ansatz sich auszahlen wird. Auch Menschen, die sich noch in einem Asylverfahren befinden, wollen wir ein Angebot machen, denn auch sie leben oft jahrelang in Ungewissheit. Durch gesetzliche Regelungen wie den ‚Spurwechsel‘ kann ihnen durch Arbeitsmarktintegration eine zügigere Perspektive in Deutschland geboten werden, unabhängig vom weiteren Verlauf des Asylverfahrens.“

Die Ausländerbehörde als Abteilung im Amt für Zuwanderung und Integration war in die Ausarbeitung des Projektes und bei der Auswahl möglicher Zielgruppen eng eingebunden. Amtsleiterin Jeanine Rudolph führt hierzu aus: „Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus und insbesondere solche, die lediglich über eine Duldung verfügen, binden häufig viele Ressourcen in der Verwaltung, ohne, dass Ihnen behördlicherseits effektiv geholfen werden kann. Die interdisziplinäre Beratung bei einem freien Träger sehen wir daher als eine sinnvolle Ergänzung und dankenswerte Entlastung, mit der wir bereits, etwa im Falle der Migrationsberatungsdienste, gute Zusammenarbeit pflegen. In der Ausländerbehörde stellen wir eine Ansprechperson für dieses Modellprojekt zur Verfügung, die für die Beraterinnen gut erreichbar und mit der Lage der betroffenen Gruppe bestens vertraut ist.“

Die Stadt Köln hat errechnet, dass die Vermittlung von Menschen aus der Duldung in ein gesichertes Aufenthaltsrecht sich auch für die städtische Kasse lohnt. Pro Person kommen so Einsparung von durchschnittlich jährlich 9000 Euro zustande. Bis Mai 2023 beliefen sich somit die Kostenersparnisse in Köln auf etwa 6,4 Millionen Euro jährlich.

Der Hessische Flüchtlingsrat (HFR) wurde als geeigneter Träger für das Projekt identifiziert, da er bereits seit Jahren im Bereich der Bleiberechtsberatung und Arbeitsmarktintegration aktiv ist und über eine große Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des HFR, betont: „Wir freuen uns sehr, als Projektträger an diesem in Hessen bisher einmaligen Projekt für die Integration von Geflüchteten und Gestatteten mitwirken zu können. Unsere bisherige Erfahrung in der Arbeit mit dieser Zielgruppe zeigt uns, dass die Betroffenen oft sehr motiviert sind und sich einbringen möchten, aber durch Beschäftigungsverbote, langwierige Passbeschaffungsmaßnahmen oder mangelnde Sprachkenntnisse daran gehindert werden, sich eine Zukunft zu erarbeiten. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Probleme dieser Personengruppen sehr gut und können die Betroffenen zielgenau unterstützen.“

Das Projekt wurde mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wird auf drei Jahre befristet aus den Mitteln des Amtes für Zuwanderung und Integration finanziert.

Link zur Seite der Stadt Wiesbaden