„Sicherheitspaket“ im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am 31.10.2024 in Kraft
Das vielfach als verfassungs- und europarechtswidrige sog. „Sicherheitspaket“ der Ampelparteien tritt ab morgen in Kraft.
Das vielfach als verfassungs- und europarechtswidrige sog. „Sicherheitspaket“ der Ampelparteien tritt ab morgen in Kraft.
Das BMI hat einen Referentenentwurf zum GEAS-Umsetzungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz dient zur nationalen Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen GEAS-Reform, enthält jedoch zusätzliche Verschärfungen.
Die Bezahlkarte kommt. Die Verlautbarungen des Hessischen Sozialministeriums zeigen, dass die geplante Umsetzung in Hessen noch deutlich hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurückbleibt.
Am Donnerstag vergangener Woche wurde die 18-jährige Aysu M., die in Linden bei Gießen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, auf der Ausländerbehörde bei einem Termin zur Duldungsverlängerung festgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben.
Das Außenministerium der Taliban hat heute erklärt, dass alle Pässe, die von den Botschaften und Konsulaten in Deutschland und anderen europäischen Ländern ausgestellt wurden, von ihnen nicht mehr anerkannt würden: „Notice for all Afghan Nationals residing in European countries!The Islamic Emirate of Afghanistan consistently strives to defend the legitimate rights… Weiterlesen »Taliban zur Ausstellung von Reisepässen im Ausland
Die Fachstelle Bleiberecht des hfr stellt die wesentlichen Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht heraus.
Die Meldung, wonach keine Reisepässe mehr an pakistanische Staatsangehörige ausgestellt würden, die im Ausland Asyl beantragt haben, scheint sich zu bestätigen. Abschiebungen werden möglicherweise mit Passersatzpapieren weiterhin möglich sein.
Das BMI hat am 30. Mai 2024 das nunmehr vierte Länderrundschreiben zum „Vorübergehenden Schutz“ versendet. Änderungen betreffen vor allem Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine.
Die fünfte Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Die neue Frist für einen visumsfreien Aufenthalt nach erstmaliger Einreise ist der 31.12.2024.
Einladung zum 17. Hessischen Sozialforum am 04. Mai im Haus am Dom in Frankfurt a.M.