Neue Anwendungshinweise des BMI zum Chancenaufenthaltsrecht
Die Fachstelle Bleiberecht des hfr stellt die wesentlichen Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht heraus.
Die Fachstelle Bleiberecht des hfr stellt die wesentlichen Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht heraus.
Das BMI hat am 30. Mai 2024 das nunmehr vierte Länderrundschreiben zum „Vorübergehenden Schutz“ versendet. Änderungen betreffen vor allem Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine.
Die fünfte Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Die neue Frist für einen visumsfreien Aufenthalt nach erstmaliger Einreise ist der 31.12.2024.
Das BMI vertritt die Auffassung, das BverwG-Urteil zur „Reueerklärung“ gilt unabhängig vom Schutzstatus und sollte auch auf Personen mit nat. AV und anderen Aufenthaltszwecken Anwendung finden.
Informationen des BMI zum Ablauf der TürkeiErdbebenAufenthÜV. Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen bzw. visarechtlichen Bestimmungen möglich.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Das Auswärtige Amt und das BMI haben ihre Weisungen zum Familiennachzug aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit (Zeitpunkt der Antragstellung oder der Entscheidung) aktualisiert.
Die Bundesregierung gab bekannt, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen startet. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert die bisherige Konzeption des Programms scharf.
Eine neue Vergleichsversion der Anwendungshinweise zur Ukraine-Aufnahme des BMI stellt die Unterschiede zur vorigen Version heraus. Zusätzlich veröffentlicht das HMdIS ergänzende Hinweise zu den Änderungen und dem Umgang mit Drittstaatsangehörigen.
Das BMI hat seine Anwendungshinweise zum Durchführungsbeschluss des Rates der EU zur Massenzustromrichtlinie aktualisiert. Insbesondere für Drittstaatsangehörige gibt es einige Konkretisierungen.