BMI zum Ende der TürkeiErdbebenAufenthÜV
Informationen des BMI zum Ablauf der TürkeiErdbebenAufenthÜV. Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen bzw. visarechtlichen Bestimmungen möglich.
Informationen des BMI zum Ablauf der TürkeiErdbebenAufenthÜV. Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen bzw. visarechtlichen Bestimmungen möglich.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Das Auswärtige Amt und das BMI haben ihre Weisungen zum Familiennachzug aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit (Zeitpunkt der Antragstellung oder der Entscheidung) aktualisiert.
Die Bundesregierung gab bekannt, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen startet. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert die bisherige Konzeption des Programms scharf.
Eine neue Vergleichsversion der Anwendungshinweise zur Ukraine-Aufnahme des BMI stellt die Unterschiede zur vorigen Version heraus. Zusätzlich veröffentlicht das HMdIS ergänzende Hinweise zu den Änderungen und dem Umgang mit Drittstaatsangehörigen.
Das BMI hat seine Anwendungshinweise zum Durchführungsbeschluss des Rates der EU zur Massenzustromrichtlinie aktualisiert. Insbesondere für Drittstaatsangehörige gibt es einige Konkretisierungen.
Aus dem BMI (PG Stab Aufnahme Ukraine) stammen die folgenden Hinweise: „zur Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung [möchten wir Ihnen] eine Information zukommen lassen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern. Von der Verlängerung werden… Weiterlesen »BMI zur Verlängerung der Ukraine-Aufnahme-Übergangsverordnung
Das BMI hat den Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht veröffentlicht.
Dies ist vorerst nur die Kabinettfassung. Diese muss noch durch den Bundestag, von daher ist mit Inkrafttreten erst im Spätherbst zu rechnen.
BMI am 25.05.2022 BMI: Registrierung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine BMI-Länderschreiben zu Registrierung ab 1.6.2022 und bis 31.10.2022 nachzuholender erkennungsdienstlicher Behandlung. Mit dem Schreiben an die Bundesländer vom 25.5.2022 will das BMI über das Verfahren der biometriebasierten Registrierung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 informieren. Ferner… Weiterlesen »Update: Zwei neue Länderrundschreiben und Merkblätter des BMI zum „Rechtskreiswechsel“ ab 01.06.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in großem Umfang und in einem unbürokratischen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis in Europa in Aussicht gestellt. Die europäischen Staaten hatten damit die Möglichkeit einen umfangreichen Personenkreis zu begünstigen. Mit dem ersten BMI Ländererlass vom 14.03.2022 legte das BMI… Weiterlesen »Zweites BMI Länderrundschreiben Ukraine veröffentlicht – Neuerungen für Drittstaatsangehörige