Neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung veröffentlicht
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Aus dem BMI (PG Stab Aufnahme Ukraine) stammen die folgenden Hinweise: „zur Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung [möchten wir Ihnen] eine Information zukommen lassen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern. Von der Verlängerung werdenWeiterlesen »BMI zur Verlängerung der Ukraine-Aufnahme-Übergangsverordnung
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in großem Umfang und in einem unbürokratischen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis in Europa in Aussicht gestellt. Die europäischen Staaten hatten damit die Möglichkeit einen umfangreichen Personenkreis zu begünstigen. Mit dem ersten BMI Ländererlass vom 14.03.2022 legte das BMIWeiterlesen »Zweites BMI Länderrundschreiben Ukraine veröffentlicht – Neuerungen für Drittstaatsangehörige
Der Bundesrat hat der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen am 08.04.2022 zugestimmt, wonach der visumsfreie Aufenthalt für aus der Ukraine geflohene Menschen in Deutschland bis zum 31.08.2022 verlängert wird. Zuvor galt für denWeiterlesen »Visumsfreier Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine verlängert