Neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung veröffentlicht
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Die aktuellsten Rundschreiben des BAMf zum Umgang mit in Griechenland Anerkannten wurden veröffentlicht.
Aus Protest gegen die Akkreditierung zweier Taliban-Diplomaten durch die Bundesregierung trat das bisherige Botschaftspersonal des afghanischen Generalkonsulats in Bonn geschlossen zurück.
Was bedeutet das EuGH-Urteil über die Situation von Frauen in Afghanistan für Frauen aus Afghanistan ohne Flüchtlingsschutz in Deutschland?
GGUA veröffentlicht umfangreiche Übersicht über positive Eilbeschlüsse der Sozialgerichte in acht Bundesländern zum Leistungsausschluss in Dublin-Fällen.
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
In einer Eilentscheidung urteilt das VG Berlin: bereits erteilte Aufnahmezusagen sind rechtlich bindend. Zeitgleich veröffentlicht Pro Asyl ein Rechtsgutachten.
Das von der Ampelregierung angekündigte Konzept der „Erkundungsreisen“ nach Syrien wurde verworfen. Gleichzeitig beginnt das BAMF mit neuen Widerrufsverfahren.
Bis auf weiteres ist die Tazkira-Ausgabe beim afghanischen Generalkonsulat in München ausgesetzt. Das betrifft Antragsteller, die einen Reisepass neu ausstellen oder verlängern wollen.
Der Vorübergehende Schutz für Ukraineflüchtlinge wurde bis März 2027 verlängert.