Schutzstatus für Ukraineflüchtlinge endet am 04. März für viele Drittstaatsangehörige – neue Arbeitshilfe der GGUA zeigt Alternativen
Mit der letzten Ukraine-Verordnung stellte die Bundesregierung klar, dass der „Vorübergehende Schutz“ für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, nicht verlängert wird.