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§24AufenthG

Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Mai 2022 zum Rechtskreiswechsel ab 1. Juni

Claudius Voigt von der GGUA/Projekt Q fasst die neue fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zusammen. – Weiterleitung – Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die… Weiterlesen »Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Mai 2022 zum Rechtskreiswechsel ab 1. Juni

Zweites BMI Länderrundschreiben Ukraine veröffentlicht – Neuerungen für Drittstaatsangehörige

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in großem Umfang und in einem unbürokratischen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis in Europa in Aussicht gestellt. Die europäischen Staaten hatten damit die Möglichkeit einen umfangreichen Personenkreis zu begünstigen. Mit dem ersten BMI Ländererlass vom 14.03.2022 legte das BMI… Weiterlesen »Zweites BMI Länderrundschreiben Ukraine veröffentlicht – Neuerungen für Drittstaatsangehörige

Anwendungshinweise des BMI zur Anwendung des § 24 AufenthG

Das Bundesinnenministerium hat ein neues Länderrundschreiben herausgegeben, das einige Unklarheiten bzgl. der Anwendung des § 24 AufenthG auf aus der Ukraine geflohene Menschen ausräumt und den begünstigten Personenkreis über die bislang bekannten Bestimmungen hinaus definiert. Claudius Voigt von der GGUA erstellte die folgende Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten, in kommentierter… Weiterlesen »Anwendungshinweise des BMI zur Anwendung des § 24 AufenthG