Neue Justizzuständigkeitsverordnung in Hessen tritt zum 01.09.2025 in Kraft
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
In Hessen steht die nächste Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung an, um die Bündelung der Asylklagen bei bestimmten Verwaltungsgerichten voranzubringen.
In einer Zeit von sich überbietenden rechtswidrigen Vorschlägen und populistischen Ultimaten mahnen 27 Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und juristische Organisationen alle demokratischen Parteien, für die Werte unserer Gesellschaft einzustehen.
Flüchtlingsorganisationen warnen vor Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl im Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms und rufen zur Kundgebung am 27.02.2024 in Mainz auf.