Presseerklärung: Abschiebung statt Zeugnis?
Zwillingsschwestern aus Dornburg sollten zwei Tage vor Zeugnisvergabe abgeschoben werden. Flüchtlingsrat: Spielräume für Bleiberecht nutzen, statt um jeden Preis abzuschieben
Zwillingsschwestern aus Dornburg sollten zwei Tage vor Zeugnisvergabe abgeschoben werden. Flüchtlingsrat: Spielräume für Bleiberecht nutzen, statt um jeden Preis abzuschieben
In der Spätphase des Gesetzes zum Chancenaufenthaltsrecht werden typische Probleme beim Übergang in einen dauerhaften Aufenthalt deutlich. Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte hat nun ein Empfehlungspapier zur weiteren Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts herausgegeben.
Wir befragen Antragsteller:innen und Inhaber:innen des Chancenaufenthalts sowie auch Berater:innen und Aktive zu ihren Erfahrungen mit dem Übergang in ein langfristiges Aufenthaltsrecht gem. §§ 25a und 25b AufenthG.
Die Stadt Wiesbaden und der Hessische Flüchtlingsrat planen ein gemeinsames Projekt zur Integration von Geduldeten in den Arbeitsmarkt und zur Aufenthaltssicherung.
Mit der letzten Ukraine-Verordnung stellte die Bundesregierung klar, dass der „Vorübergehende Schutz“ für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, nicht verlängert wird.
Am Donnerstag vergangener Woche wurde die 18-jährige Aysu M., die in Linden bei Gießen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, auf der Ausländerbehörde bei einem Termin zur Duldungsverlängerung festgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.
Am 30. Dezember ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also heute am 31. Dezember 2022 in Kraft!