Achtung Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Bis zum 04. März Antrag auf Aufenthaltstitel stellen!
Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die den vorübergehenden Schutz erhalten haben, aber nur einen befristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten, müssen ggf. bis zum 04. März einen Antrag auf eine andere Aufenthaltserlaubnis stellen!