Viertes BMI Länderrundschreiben zum Vorübergehenden Schutz
Das BMI hat am 30. Mai 2024 das nunmehr vierte Länderrundschreiben zum „Vorübergehenden Schutz“ versendet. Änderungen betreffen vor allem Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine.