Neues Schreiben des BMI zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.
Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben umfassende Informationen zur Aufnahme von Personen aus den vom Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffenen Regionen veröffentlicht.
PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zum Flüchtlingsgipfel am Donnerstag eine pragmatische und lösungsorientierte Unterbringungspolitik für alle Schutzsuchenden.
Der Flüchtlingsrat fordert Innenminister Beuth auf, einen Abschiebungsstopp für die Türkei zu erlassen. In Darmstadt sitzt ein Mann aus dem Grenzgebiet zu Syrien in Abschiebungshaft.
Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen und CDU im Haushalt der Hessischen Landesregierung für dieses Jahr zusätzliche Mittel für die Flüchtlingsarbeit eingestellt werden.
Am 30. Dezember ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also heute am 31. Dezember 2022 in Kraft!
Das Auswärtige Amt und das BMI haben ihre Weisungen zum Familiennachzug aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit (Zeitpunkt der Antragstellung oder der Entscheidung) aktualisiert.
Eure Unterstützung ist wichtiger denn je. Unverändert brauchen Menschen Schutz in Europa, auch in Hessen; für sie wurden neben Verschärfungen auch Chancen geschaffen. Wir haben viel vor im Jahr 2023!
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.