Erlass HMdIS: Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei eritreischen subsidiär Schutzberechtigten
Das Hessische Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, mit dem das Urteil des BVerwG vom 11.10.2022 umgesetzt wird.
Das Hessische Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, mit dem das Urteil des BVerwG vom 11.10.2022 umgesetzt wird.
Seit fünf Jahre besteht die hessische Abschiebungshaftanstalt in Darmstadt mit mittlerweile 80 Haftplätzen.
Wir halten es für notwendig, weitere Aspekte in das Reformvorhaben des Einbürgerungsrechts einzubringen und neben der Staatsangehörigkeitsreform die geplante Wahlrechtsänderung dazu zu nutzen, ein Wahlrecht für alle einzuführen.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.
Der Flüchtlingsrat fordert Innenminister Beuth auf, einen Abschiebungsstopp für die Türkei zu erlassen. In Darmstadt sitzt ein Mann aus dem Grenzgebiet zu Syrien in Abschiebungshaft.
Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen und CDU im Haushalt der Hessischen Landesregierung für dieses Jahr zusätzliche Mittel für die Flüchtlingsarbeit eingestellt werden.
Am 30. Dezember ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also heute am 31. Dezember 2022 in Kraft!
Eure Unterstützung ist wichtiger denn je. Unverändert brauchen Menschen Schutz in Europa, auch in Hessen; für sie wurden neben Verschärfungen auch Chancen geschaffen. Wir haben viel vor im Jahr 2023!