Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden
Offener Brief von Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden!
Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten!
Offener Brief von Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden!
Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten!
Am 26.05.1993 beschloss der Bundestag die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Instrument der Abschreckung. Zum 30. Jahrestag fordern mehr als 200 Organisationen die Gleichbehandlung aller Menschen nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs.
Aufruf von 30 Organisationen zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung zu Aktionswochen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.
Seit 1993 gibt es das Asylbewerberleistungsgesetz, durch das Flüchtlinge weniger Leistungen erhalten als das Bürgergeld. Dagegen richtet sich die Kampagne AsylbLG abschaffen!
Das Hessische Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, mit dem das Urteil des BVerwG vom 11.10.2022 umgesetzt wird.
Seit fünf Jahre besteht die hessische Abschiebungshaftanstalt in Darmstadt mit mittlerweile 80 Haftplätzen.
Wir halten es für notwendig, weitere Aspekte in das Reformvorhaben des Einbürgerungsrechts einzubringen und neben der Staatsangehörigkeitsreform die geplante Wahlrechtsänderung dazu zu nutzen, ein Wahlrecht für alle einzuführen.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.
Im Rahmen eines Deutsche Fernsehlotterie-geförderten Projekts „Gemeinsam für Bleiberecht“ bietet die neue Fachstelle Geduldeten, haupt- und ehrenamtlich Engagierten oder auch Behördenmitarbeiter:innen verschiedene Hilfestellungen rund um die neue Gesetzeslage an.