Visumsfreier Aufenthalt für Ukraineflüchtlinge verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Der Bundesrat hat der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen am 08.04.2022 zugestimmt, wonach der visumsfreie Aufenthalt für aus der Ukraine geflohene Menschen in Deutschland bis zum 31.08.2022 verlängert wird. Zuvor galt für den… Weiterlesen »Visumsfreier Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine verlängert
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Die gestern veröffentlichte Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV ist heute, 09. März 2022, in Kraft getreten. Den Verordnungsentwurf mit Begründung können Sie im Internet nachlesen oder im Bundesanzeiger finden. Die Verordnung schafft erstmalig Rechtssicherheit für alle Menschen, die aus der Ukraine geflohen und nicht ukrainische Staatsangehörige sind. Für diese galt die Befreiung… Weiterlesen »BMI: Neue Ukraine Übergangsverordnung in Kraft getreten. Visumsfreier Aufenthalt auch für Drittstaatsangehörige