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Vorübergehender Schutz

BMI & BMAS: Leistungsrechtliche Einordnung ukrainischer Schutzsuchender

Das BMI veröffentlicht ein Schreiben zum vorläufigen Verfahren des Umgangs mit Personen aus der Ukraine.Darin geht man davon aus, dass bereits die „Bitte um Unterstützung“ (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) als Schutzbegehren zu werten sei, das Asylverfahren werde jedoch wegen des zu erwartenden Verfahrens nach der Massenzustrom-Richtlinie vom BAMF nicht betrieben.… Weiterlesen »BMI & BMAS: Leistungsrechtliche Einordnung ukrainischer Schutzsuchender