Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukraineflüchtlinge bei gleichzeitiger Einschränkung des Anspruchs
Der vorübergehende Schutz für Ukraineflüchtlinge wurde bis zum 04.03.2028 verlängert. Es gibt allerdings einen neuen Ausschlussgrund.
Der vorübergehende Schutz für Ukraineflüchtlinge wurde bis zum 04.03.2028 verlängert. Es gibt allerdings einen neuen Ausschlussgrund.
Das Bundeskabinett beschließt den Ausschluss von Ukraineflüchtlingen aus allen Jobcenter Leistungen und weitere Verschärfungen wie den Zwang zu Arbeitsgelegenheiten.
Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutz werden automatisch und ohne Antrag bei der Ausländerbehörde um ein weiteres Jahr, bis zum 04. März 2027 verlängert.
Der Vorübergehende Schutz für Ukraineflüchtlinge wurde bis März 2027 verlängert.
Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die den vorübergehenden Schutz erhalten haben, aber nur einen befristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten, müssen ggf. bis zum 04. März einen Antrag auf eine andere Aufenthaltserlaubnis stellen!
Mit der letzten Ukraine-Verordnung stellte die Bundesregierung klar, dass der „Vorübergehende Schutz“ für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, nicht verlängert wird.
Die Einreisebestimmungen für Ukraineflüchtlinge und die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für den Vorübergehenden Schutz sind vom Bundesrat beschlossen worden. Der Vorübergehende Schutz gilt bis März 2026.
Das BMI hat am 30. Mai 2024 das nunmehr vierte Länderrundschreiben zum „Vorübergehenden Schutz“ versendet. Änderungen betreffen vor allem Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine.
Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG sind per Verordnung automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert worden und müssen nicht durch die Ausländerbehörden verlängert werden.
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.