Visumsfreier Aufenthalt für Ukraineflüchtlinge verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Nach drei Jahren Pandemie konnten wir in diesem Jahr endlich wieder eine Mitgliederversammlung samt Plenum in Präsenz abhalten. Neue Projekte, Chancenaufenthaltsrecht, Ukraine, Afghanistan und die Vorstandswahl waren die Hauptthemen.
Krieg in der Ukraine, Unterdrückung und massive Gewalt in Afghanistan und im Iran: Das Jahr 2022 zeigt sehr deutlich, dass Frauen von Krieg und Krisen häufig besonders betroffen sind.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute eine Pressemitteilung zum lange erwarteten Urteil über die Zulässigkeit von Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz.
Einladung zum hfr-Plenum und zur MV am Samstag, den 26.11. um 10h im KOZ in Frankfurt, Themen u.a. Chancenaufenthaltsrecht, Afghanistan, Ukraine.
Die Bundesregierung gab bekannt, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen startet. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert die bisherige Konzeption des Programms scharf.
Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass der Landtag in seiner gestrigen Sitzung eine gemeinsame Resolution von CDU/B90-Grüne/SPD/FDP zur Situation im Iran verabschiedet hat, die auch einen Abschiebungsstopp in den Iran beinhaltet.
Der hfr führt ein Kurzzeitprojekt zum Thema Ukraineflüchtlinge durch, in dem wir wie bislang Beratung und Schulungen für Flüchtlinge, Ehren- und Hauptamtliche anbieten können. Auch unsere Themenseite Ukraine wurde aktualisiert.
Gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Organisationen fordert der Hessische Flüchtlingsrat den Bundestag auf, Menschen, die sich in Abschiebungshaft befinden, Anwält:innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben.
Das BVerwG hat heute die Entscheidung getroffen, wonach die Abgabe einer sogenannten Reueerklärung im Zusammenhang mit der Passbeschaffung unzumutbar ist. Geklagt hatte ein eritreischer Staatsangehöriger.