Neue Justizzuständigkeitsverordnung in Hessen tritt zum 01.09.2025 in Kraft
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
Neue Justizzuständigkeitsverordnung regelt Zuständigkeiten der hessischen Verwaltungsgerichte für bestimmte Herkunftsländer im Asylverfahren.
In einer Eilentscheidung urteilt das VG Berlin: bereits erteilte Aufnahmezusagen sind rechtlich bindend. Zeitgleich veröffentlicht Pro Asyl ein Rechtsgutachten.
Das von der Ampelregierung angekündigte Konzept der „Erkundungsreisen“ nach Syrien wurde verworfen. Gleichzeitig beginnt das BAMF mit neuen Widerrufsverfahren.
Bis auf weiteres ist die Tazkira-Ausgabe beim afghanischen Generalkonsulat in München ausgesetzt. Das betrifft Antragsteller, die einen Reisepass neu ausstellen oder verlängern wollen.
Der Vorübergehende Schutz für Ukraineflüchtlinge wurde bis März 2027 verlängert.
In Hessen steht die nächste Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung an, um die Bündelung der Asylklagen bei bestimmten Verwaltungsgerichten voranzubringen.
Das BMI hat die Länder angewiesen, in Fällen, in denen ein Dublin-Bescheid ergeht, keine Duldungsbescheinigungen mehr auszustellen. Die zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen sind fatal.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass mit der Rückkehr Anerkannter Schutzberechtigter nach Griechenland keine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung drohe.
Appell von 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen an die Abgeordneten des Bundestags und die Bundesregierung:
Menschenrechte verteidigen – schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan weiter aufnehmen!