Zum Inhalt springen

Duldung

Kaum noch Duldungen in Hessen

Der Hessische Flüchtlingsrat fordert CDU und SPD in Hessen auf, den Zugang in Arbeit und Ausbildung weiter zu ermöglichen und die fragwürdige Praxis der Duldungsverweigerung zu beenden.

Neuer Erlass aus dem HMdIS zur Frage der Duldungsverlängerungen

Das Hessischen Innenministerium hat einen neuen Erlass vom 26.04.2022 zur Frage der Verlängerung von Duldungen herausgegeben. In Hessen müssen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) bei den Regierungspräsidien jeder einzelnen Duldungsverlängerung durch die lokalen Ausländerbehörden zustimmen (§ 1 der AuslZustV). Es gab einen Erlass aus dem Jahr 2020, mit dem die MöglichkeitWeiterlesen »Neuer Erlass aus dem HMdIS zur Frage der Duldungsverlängerungen

VGH Kassel: Keine Duldung light bei weiteren Duldungsgründen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 06.12.2021 festgestellt, dass eine Duldung light nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes nicht in Frage kommt, wenn es im Einzelfall neben der Passlosigkeit auch noch andere Duldungsgründe gibt und die Passlosigkeit daher nicht allein ursächlich dafür ist, dass die Person nicht abgeschoben werdenWeiterlesen »VGH Kassel: Keine Duldung light bei weiteren Duldungsgründen