Neuer Erlass des HMdIS zu Duldungen
Das Hessische Innenministerium hat einen neuen Duldungserlass herausgegeben. Dadurch wird eine neue Bescheinigung unterhalb der Duldung eingeführt.
Das Hessische Innenministerium hat einen neuen Duldungserlass herausgegeben. Dadurch wird eine neue Bescheinigung unterhalb der Duldung eingeführt.
Positionspapier der AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke zur Ausweitung der Sicheren Herkunftsstaaten und den Auswirkungen auf die Beschäftigung von Flüchtlingen.
Das BMI hat die Länder angewiesen, in Fällen, in denen ein Dublin-Bescheid ergeht, keine Duldungsbescheinigungen mehr auszustellen. Die zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen sind fatal.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.
Die Stadt Wiesbaden und der Hessische Flüchtlingsrat planen ein gemeinsames Projekt zur Integration von Geduldeten in den Arbeitsmarkt und zur Aufenthaltssicherung.
Das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Zahlreiche restriktive Änderungen treten damit ab dem 27.02.2024 in Kraft. Zu beachten sind auch Änderungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Ab 2024 wird die Ausbildungsduldung durch einen Aufenthaltstitel gem. § 16g AufenthG ersetzt werden.
Das Hessischen Innenministerium hat einen neuen Erlass vom 26.04.2022 zur Frage der Verlängerung von Duldungen herausgegeben. In Hessen müssen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) bei den Regierungspräsidien jeder einzelnen Duldungsverlängerung durch die lokalen Ausländerbehörden zustimmen (§ 1 der AuslZustV). Es gab einen Erlass aus dem Jahr 2020, mit dem die Möglichkeit… Weiterlesen »Neuer Erlass aus dem HMdIS zur Frage der Duldungsverlängerungen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 06.12.2021 festgestellt, dass eine Duldung light nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes nicht in Frage kommt, wenn es im Einzelfall neben der Passlosigkeit auch noch andere Duldungsgründe gibt und die Passlosigkeit daher nicht allein ursächlich dafür ist, dass die Person nicht abgeschoben werden… Weiterlesen »VGH Kassel: Keine Duldung light bei weiteren Duldungsgründen