Visumsfreier Aufenthalt für Ukraineflüchtlinge verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Der hfr führt ein Kurzzeitprojekt zum Thema Ukraineflüchtlinge durch, in dem wir wie bislang Beratung und Schulungen für Flüchtlinge, Ehren- und Hauptamtliche anbieten können. Auch unsere Themenseite Ukraine wurde aktualisiert.
Eine neue Vergleichsversion der Anwendungshinweise zur Ukraine-Aufnahme des BMI stellt die Unterschiede zur vorigen Version heraus. Zusätzlich veröffentlicht das HMdIS ergänzende Hinweise zu den Änderungen und dem Umgang mit Drittstaatsangehörigen.
Das BMI hat seine Anwendungshinweise zum Durchführungsbeschluss des Rates der EU zur Massenzustromrichtlinie aktualisiert. Insbesondere für Drittstaatsangehörige gibt es einige Konkretisierungen.
Ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch laufen Drittstaatsangehörige aus der Ukraine wegen neuer Regelungen ab dem 1. September Gefahr, in die Duldung zu fallen und abgeschoben zu werden.
Aus dem BMI (PG Stab Aufnahme Ukraine) stammen die folgenden Hinweise: „zur Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung [möchten wir Ihnen] eine Information zukommen lassen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern. Von der Verlängerung werden… Weiterlesen »BMI zur Verlängerung der Ukraine-Aufnahme-Übergangsverordnung
BMI am 25.05.2022 BMI: Registrierung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine BMI-Länderschreiben zu Registrierung ab 1.6.2022 und bis 31.10.2022 nachzuholender erkennungsdienstlicher Behandlung. Mit dem Schreiben an die Bundesländer vom 25.5.2022 will das BMI über das Verfahren der biometriebasierten Registrierung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 informieren. Ferner… Weiterlesen »Update: Zwei neue Länderrundschreiben und Merkblätter des BMI zum „Rechtskreiswechsel“ ab 01.06.
Claudius Voigt von der GGUA/Projekt Q fasst die neue fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zusammen. – Weiterleitung – Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die… Weiterlesen »Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Mai 2022 zum Rechtskreiswechsel ab 1. Juni
Mit dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ vom AsylbLG ins SGB II bzw. SGB XII, der mit Bundesratsbeschluss vom 20.05.2022 für Personen mit Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gelten wird, treten eine Fülle neuer Regelungen in Kraft, die an Komplexität nichts zu wünschen lassen. Claudius Voigt von der GGUA/Projekt Q hat… Weiterlesen »Tabellarische Übersicht: Sozialrechtliche Regelungen bei vorübergehendem Schutz ab 1. Juni 2022
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in großem Umfang und in einem unbürokratischen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis in Europa in Aussicht gestellt. Die europäischen Staaten hatten damit die Möglichkeit einen umfangreichen Personenkreis zu begünstigen. Mit dem ersten BMI Ländererlass vom 14.03.2022 legte das BMI… Weiterlesen »Zweites BMI Länderrundschreiben Ukraine veröffentlicht – Neuerungen für Drittstaatsangehörige