Visumsfreier Aufenthalt für Ukraineflüchtlinge verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Weiterhin gilt die Befristung von 90 Tagen ab Einreise.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute eine Pressemitteilung zum lange erwarteten Urteil über die Zulässigkeit von Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass der Landtag in seiner gestrigen Sitzung eine gemeinsame Resolution von CDU/B90-Grüne/SPD/FDP zur Situation im Iran verabschiedet hat, die auch einen Abschiebungsstopp in den Iran beinhaltet.
Das BVerwG hat heute die Entscheidung getroffen, wonach die Abgabe einer sogenannten Reueerklärung im Zusammenhang mit der Passbeschaffung unzumutbar ist. Geklagt hatte ein eritreischer Staatsangehöriger.
Eine neue Vergleichsversion der Anwendungshinweise zur Ukraine-Aufnahme des BMI stellt die Unterschiede zur vorigen Version heraus. Zusätzlich veröffentlicht das HMdIS ergänzende Hinweise zu den Änderungen und dem Umgang mit Drittstaatsangehörigen.
Das Bundesinnenministerium nimmt Bezug auf die Verbalnote der afghanischen Botschaft in Deutschland und hält die zuständigen Landesstellen an, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes zu nutzen.
Der Europäische Gerichtshof hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen und das Vorgehen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der Pandemie gerügt.
Aus dem BMI (PG Stab Aufnahme Ukraine) stammen die folgenden Hinweise: „zur Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung [möchten wir Ihnen] eine Information zukommen lassen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV), die sonst am 31. August 2022 außer Kraft treten würde, in angepasster Fassung zu verlängern. Von der Verlängerung werden… Weiterlesen »BMI zur Verlängerung der Ukraine-Aufnahme-Übergangsverordnung
Der EuGH hat das lang erwartete Urteil zur Frage des Erreichens der Volljährigkeit während des Asylverfahrens im Zusammenhang mit dem Familiennachzug gefällt.
Hessen hat einen Vorgriffserlass auf das neue Chancenaufenthaltsrecht herausgegeben. Damit sollen Personen, die wahrscheinlich unter das neue Bleiberecht fallen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr abgeschoben werden.